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Im letzten Jahr wurden sogenannte Pop-Up Radwege in München getestet. Dabei wurden kurzfristig ausgewählte Straßenzüge zu Lasten von Kfz-Fahrspuren temporär umgestaltet und tausende Autofahrer in den Stau gezwungen. Für die Grün-Rote Stadtregierung wurde dieser Verkehrsmissbrauch als großer Erfolg verzeichnet, sodass heute im Stadtrat die Weiterführung durch Weißmarkierungen auf den Strecken mit ehemaligen Pop-up-Radwegen beschlossen wurde. Nürnberg hat ein solches Projekt wegen fehlender Akzeptanz und Erfolglosigkeit sofort wieder eingestellt.
Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. bezweifelt stark die Sinnhaftigkeit und den Nutzen dieser Radwege, die zu Lasten von Fahrspuren oder Parkplätze entstehen sollen, und befürchtet noch mehr Zeitverlust und Stau für die Münchner Autofahrer und noch mehr Ärger für Anwohner. Diese Verkehrswende sei vielmehr ein „Autos raus“ der Münchner Stadtregierung und keine Entscheidung für mehr Mobilität. Autohass pur.
Es geht im ersten Schritt wieder um die Rosenheimer Straße, Elisenstraße, Gabelsbergerstraße und die Theresienstraße. Hintergrund der Aktion sei die erhöhte Zahl an Radfahrern im Stadtgebiet. „Ein ideologisches Wunschdenken“, sagt Dr. Michael Haberland von Mobil in Deutschland e.V. „München ist zum wiederholten Mal die Stauhauptstadt Nr. 1 in Deutschland und die Münchner Autofahrer verlieren jedes Jahr 65 Stunden im Stau. Eine völlige Bankrotterklärung. Und statt sich zu überlegen, wie man diese Situation verbessern kann, werden neue Radwege beschlossen, bei denen es vorne und hinten an stichhaltigen Argumenten fehlt.“
Der Platz auf der Straße müsse nach Realitäten und Verkehrsträgern ausgerichtet werden, nicht nach Ideologie. Und das Hauptverkehrsmittel und Verkehrsträger Nr. 1 in München sei nun mal das Auto. Mit riesigem Abstand. Gerade in Pandemiezeiten. Das spürt man schon heute wieder täglich. „In unseren Augen verstoßen diese neuen Radwege gegen die Straßenverkehrsordnung. Wir werden diese Thematik jetzt juristisch prüfen lassen und schrecken auch nicht vor einer Klage zurück“, so Haberland.
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